Falls alle zuvor beschriebenen Möglichkeiten nicht in Betracht kommen, bleibt häufig nur der Weg über die Finanzierung durch die Eltern. Bis zum 25. Lebensjahr der Kinder werden sie durch monatlich 184 Kindergeld (für das erste und zweite Kind) sowie mit einem steuerlichen Freibetrag unterstützt. Übrigens: Seit Januar 2012 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen.
Weitere Informationen zur Finanzierung sind auf der Seite www.finanzieren-studium.de zu finden.