Auslandsbafög

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Entsprechend dem neuen BAföG-Gesetz kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU (also auch in Portugal) von Beginn, an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses, BAföG gezahlt werden. Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.

Das BAföG sieht aktuell folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:

  • BAföG zum Lebensunterhalt (gleiche Regeln wie beim Studium in Deutschland)
  • Übernahme der ausländischen Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro für max. 1 Jahr
  • Hin-/Rückreise einmal jährlich (pauschal 250,- Euro)
  • Zuschlag zu eventuellen Zusatzkosten für die Krankenversicherung

Die höheren Förderungssätze bei einem Studium im Ausland können dazu führen, dass auch solche Studierende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten würden.

Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden, und zwar beim zuständigen BAföG-Amt für Portugal und Malta:

Universität des Saarlandes
Amt für Ausbildungsförderung
Im Auftrag: Studentenwerk im Saarland e.V.
Universität Campus, Gebäude D 4.1
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 302 - 4992
Fax: 0681 / 302 - 4993
E-Mail: bafoeg-amt@studentenwerk-saarland.de
Internet: www.studentenwerk-saarland.de

Weitere Infos zur Auslandsförderung sind auch auf folgender Website zu finden: www.das-neue-bafoeg.de.