Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung für ein komplettes Auslandsstudium erfolgt über ein nationales Zulassungsverfahren („Concurso nacional“) mit der „übersetzten“ Note der Hochschulzugangsberechtigung. Auch wenn man sich in Portugal für ein Studium bewirbt, ist das Abitur in der Regel Grundvoraussetzung. Die Möglichkeit des Zugangs mit einem Fachabitur sollte über das Centro de Informação e Reconhecimento Académico de Diplomas (CIRAD) erfragt werden.

Voraussetzungen sind des Weiteren:

• Anerkennung bzw. Beglaubigung der Hochschulzulassungsberechtigung oder anderer Zeugnisse – zu beantragen mit beglaubigten und staatlich geprüften Übersetzungen der Dokumente beim „Ministério da Educação - Departamento do Ensino Secundário“.

• Teilnahme an einer allgemeinen Zulassungsprüfung („Prova de Aferição“) mit Sprachprüfung Portugiesisch, ggf. Nachweis von Portugiesischkenntnissen.

• ggf. studienfachabhängige, spezifische Voraussetzungen („Provas específicas“) – zu erfragen direkt an der Wunschhochschule.

Interessierte richten ihre Bewerbung an das „Ministério da Educação - Departamento do Ensino Superior - Núcleo de Acesso“, wo auch Bewerbungsformulare erhältlich sind (vgl. www.daad.de).

Für ein teilweises Auslandsstudium (z. B. Auslandssemester) oder als Studienfortsetzer wendet man sich am besten direkt an die ausgewählte Hochschule (International Office), die auch für die Anrechnung (Äquivalenz / Anerkennung) von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig ist. In der Regel sind in diesem Fall keine weiteren Tests zu bestehen. Es kann jedoch sein, dass Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.