Anerkennung von Schul- & Studienleistungen

Anerkennung von Schulabschlüssen

Die Anerkennung bzw. Übersetzung der deutschen Hochschulreife muss beim „Departamento do Ensino Secundário“ im „Ministério da Educação“ (www.min-edu.pt) beantragt werden. Auch die Bewerbungsunterlagen müssen dorthin geschickt werden (vgl. www.daad.de).

Für eine Zulassung zum eigenständigen Auslandsstudium in Portugal müssen sogenannte „Provas aferição“ (allgemeine Zulassungsprüfungen) und je nach Studienfach „Provas específicas“ (spezifische Zulassungsprüfungen) bestanden werden. Da die Unterrichtssprache Portugiesisch ist, müssen ausländische Bewerber für die Studienzulassung in der Regel einen Sprachtest bestehen.

Zudem empfiehlt es sich, die ausgewählte Hochschule direkt zu kontaktieren, um gegebenenfalls zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen zu erfragen. Mehr dazu erfahrt ihr auch unter dem Menüpunkt Zulassungsvoraussetzungen.

Anerkennung von Titeln

Es ist ein Anliegen der EU, dass Abschlüsse und entsprechende Titel europaweit anerkannt werden. Hierzu einigte man sich einheitlich auf „Bachelor“, „Master“ und „Doktor“. Portugal hat sich erfolgreich und weitestgehend darauf eingestellt. Mit dem in der Regel auf Englisch formulierten „Transcript of Records“ soll die Anerkennung problemlos und europaweit funktionieren. Weitere Informationen findet man auch auf www.anabin.de oder beim Centro de Informação e Reconhecimento Académico de Diplomas (CIRAD).